Anrechnung auswärtiger Studienleistungen

Hinweise

Diese Informationen gelten nicht nur für die Anrechnung auswärtiger Studienleistungen von Erasmus-Partneruniversitäten, sondern auch von Partneruniversitäten anderer Austauschprogramme.
Zur Anrechnung auswärtiger Studienleistungen einer anderen Studienrichtung als Volkswirtschaft gelten die Regelungen der entsprechenden Studienrichtung. Bitte wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fachkoordinator.
Es wird empfohlen, die Anrechenbarkeit auswärtger Lehrveranstaltungen vor Antritt eines Austausches abzuklären.

Anrechenbarkeit

Lehrveranstaltungen welche Sie während des Aufenthalts an einer Partneruniversität absolvieren, werden im Studienblatt mit Note sowie Anzahl ECTS-Punkte aufgeführt und fliessen in den Durchschnitt mit ein.
Eine auswärtige Lehrveranstaltung ist an das Studium der Volkswirtschaft an der Universität Bern anrechenbar, wenn es sich dabei eindeutig um eine volkswirtschaftliche Veranstaltung handelt und sie sich in Form und Inhalt genügend von den Veranstaltungen unterscheidet, welche in Bern bereits absolviert wurden. Es werden nur bestandene Kurse angerechnet. Es muss ein genügender Leistungsnachweis vorliegen. Studienleistungen aus Sprachkursen werden nicht angerechnet.
Die Anzahl der ECTS-Punkte, die aus auswärtigen Studienleistungen angerechnet werden können, ist nach oben begrenzt. Im Departement VWL sind dies 30 ECTS-Punkte im Major VWL bzw. 50% der zu erbingenden ECTS-Punkte im Minor VWL. Beachten Sie, dass sowohl im Bachelor- wie auch im Masterstudium insgesamt maximal 30 ECTS-Punkte aus auswärtigen Studienleistungen an die Studienprogramme der WISO-Fakultät angerechnet werden können.

Anrechnung

Auf dem Dekanat der WiSo-Fakultät ist das Formular „Anrechnung auswärtiger Leistungen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern“ erhältlich (Download).
Veranstaltungen, welche während des Aufenthalts an einer Partneruniversität absolviert worden sind und welche nun in Bern angerechnet werden sollen, sind auf diesem Formular aufzuführen.
Das Formular ist anschliessend zusammen mit kurzen Vorlesungsbeschrieben, einer Kopie der Notenmeldung, sowie einer erläuterten Notenskala der Partneruniversität an Professor Letina zur Genehmigung und Unterschrift zu zusenden.
Das Originalformular wird an das Dekanat überstellt. Die Studierenden erhalten eine Kopie zugeschickt.
Der Anrechungsprozess ist abgeschlossen, d.h. die Leistungen werden in das Studienblatt eingetragen, nachdem die Originalnotenmeldung der Partneruniversität vom Studierenden auf dem Dekanat vorgewiesen worden ist. 

Umrechnung

Die Umrechnung der so genannten ECTS-Grades von europäischen Partneruniversitäten in Berner Noten geschieht wie folgt:

Umrechnungstabelle
  Berner Note
ECTS-Grade 
A - ausgezeichnet 
5.5  B - sehr gut 
C - gut 
4.5  D - befriedigend 
E - genügend 
3, 2, 1
F - ungenügend