Volkswirtschaftliches Institut

Outgoing

Ablauf eines Erasmus-Aufenthalts

  • Klären Sie ab, in welchem Semester Sie Ihren Auslandsaufenthalt in den Studienverlauf integrieren wollen und können. Beachten Sie bei Ihrer Planung die Anzahl anrechenbarer ECTS-Punkte (Schritt 10).
  • Im Internationalen Büro können Sie Erfahrungsberichte zu verschiedenen Partneruniversitäten einsehen. Sprechen Sie mit ehemaligen Erasmusstudierenden über deren Erfahrungen.
  • Recherchieren Sie die an den verschiedenen Partneruniversitäten angebotenen Veranstaltungen und gleichen Sie diese mit bereits besuchten und noch geplanten Lehrveranstaltungen an der Universität Bern ab.
  • Wählen Sie aus der Liste Partneruniversitäten Ihren Favoriten, sowie mindestens zwei alternative Partneruniversitäten. Letzteres ist nötig, da nicht immer ein Studienplatz an der gewünschten Universität zugewiesen werden kann.

Bewerbungen für einen Auslandsaufenthalt im folgenden akademischen Jahr (Herbstsemester und Frühjahrssemester) sind jeweils bis zum 1. März möglich.

Die Bewerbung erfolgt via Online-Portal. Verspätete, sowie unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Zusätzlich sind folgende Dokumente hochzuladen oder per E-Mail zu senden socrates(at)vwi.unibe.ch:

  • Kurzer Lebenslauf
  • Kurzes Motivationsschreiben
  • Aktuelles Notenblatt
     

Ihre Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Adresse (inkl. E-Mail und Telefonnummer) 
  • Matrikelnummer, Major, Minor, Semesterzahl
  • Ihre Prioritäten (Bitte geben Sie mindestens drei Partneruniversitäten an)
  • Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts
  • Vermerk, falls Sie sich parallel auch an einem anderen Departement um einen Studienplatz bewerben

Anfang März entscheidet der Fachkoordinator des Departements VWL in Abstimmung mit den Fachkoordinatoren anderer Studienrichtungen über die Zuteilung der Erasmus-Studienplätze. Die Bewerber werden schriftlich über die Zuteilung informiert.

Bei reger Nachfrage gelten die folgenden Auswahlkriterien: 

  • Studierende mit Major Volkswirtschaftslehre werden bevorzugt.
  • Das Motivationsschreiben wird berücksichtigt.
  • Noten können bei der Auswahl berücksichtigt werden.
  • Der Zeitpunkt der Bewerbung hat keinen Einfluss auf die Zuteilung, gegeben die Bewerbung erfolgt fristgerecht.
  • Der Fachkoordinator leitet das um die Partneruniversität vervollständigte Anmeldeformular an das Internationale Büro weiter, welches Sie fortan in allen administrativen Belangen Ihres Erasmus-Aufenthalts betreut.
  • Der Fachkoordinator ist ab diesem Zeitpunkt nur noch für den fachlichen Teil Ihres Aufenthalts zuständig. Er berät Sie insbesondere bei der Wahl der Vorlesungen an der Gastuniversität und schliesst mit ihnen einen Studienvertrag ab (Schritt 8).
  • Bereits zu diesem Zeitpunkt informiert der Fachkoordinator den Fachkoordinator an der Partneruniversität über Ihr Kommen. Hinweis: Durch diese Information sind Sie nicht automatisch an der Partneruniversität angemeldet.
  • Das Internationale Büro teilt Ihnen mit, auf welchem Weg und bis zu welchem Zeitpunkt Sie sich an der Partneruniversität einschreiben müssen.
  • Erasmus-Studierende sind von Studiengebühren an der Partneruniversität befreit. Sie bleiben während des gesamten Erasmus-Aufenthalts an der Universität Bern immatrikuliert.
  • Mit Ihrer Anmeldung beantragen Sie einen Platz an einer Gastuniversität mit dem Status als Erasmus-Studierende/r sowie ein Erasmus-Stipendium.
  • Ende Juni informiert Sie das Internationale Büro, ob Sie ein Stipendium erhalten. Das Stipendium dient dazu, zusätzliche Kosten wie z.B. Reisekosten, Kosten für Sprachkurse oder erhöhte Lebenshaltungskosten zu decken. Informationen zu den Stipendien finden Sie auf der Homepage des Internationalen Büros.
  • Sie sind für die Zimmersuche verantwortlich. Viele Gastuniversitäten werden Ihnen Adressen von Studierendenwohnhäuser vermitteln.
  • Die meisten Gastuniversitäten führen vor Semesterbeginn Sprachkurse durch. Informiert werden Sie von der Gastuniversität. Planen Sie diese Kurse ein.
  • Nachdem bekannt ist, wo Sie Ihren Erasmus-Aufenthalt verbringen werden, können Sie Ihr Studienprogramm an der Partneruniversität planen.
  • Sammeln Sie Informationen zu den Lehrveranstaltungen, die Sie an der Partneruniversität besuchen wollen. Hilfreiche Informationen finden Sie dazu auf den Internet-Seiten der jeweiligen Partneruniversität.
  • Beachten Sie bei Ihrer Auswahl der Lehrveranstaltungen die Anrechenbarkeit auswärtiger Studienleistungen (Schritt 10).
  • Stellen Sie Ihr Studienprogramm im Studienvertrag zusammen. In diesem Vertrag ist das vorläufige Studienprogramm für den Auslandsaufenthalt fixiert. Besprechen Sie den Studienvertrag sowie die Anrechenbarkeit der gewählten Lehrveranstaltungen mit dem Fachkoordinator des Departements VWL.
  • Lassen Sie den Studienvertrag vom Fachkoordinator des Departements VWL sowie vom Internationalen Büro unterschreiben.
  • Nehmen Sie spätestens bei Ankunft an der Partneruniversität Kontakt zum dortigen Fachkoordinator auf.
  • Lassen Sie Ihren Studienvertrag vom Fachkoordinator der Partneruniversität unterschreiben.
  • Am Ende Ihres Aufenthalts an der Partneruniversität beschaffen Sie sich eine offizielle Notenmeldung, die die abgelegten Studienleistungen bescheinigt. Diese wird zur Anrechnung der auswärtigen Studienleistungen benötigt (Schritt 10).
  • Die offizielle Notenmeldung muss mindestens für jede Veranstaltung den Titel, das Prüfungsdatum, die Anzahl ECTS-Punkte und die erreichte Note enthalten. Ebenfalls notwendig ist eine Notenskala.

Hinweise

Diese Informationen gelten nicht nur für die Anrechnung auswärtiger Studienleistungen von Erasmus-Partneruniversitäten, sondern auch von Partneruniversitäten anderer Austauschprogramme.
Zur Anrechnung auswärtiger Studienleistungen einer anderen Studienrichtung als Volkswirtschaft gelten die Regelungen der entsprechenden Studienrichtung. Bitte wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fachkoordinator.
Es wird empfohlen, die Anrechenbarkeit auswärtger Lehrveranstaltungen vor Antritt eines Austausches abzuklären.

Anrechenbarkeit

Lehrveranstaltungen welche Sie während des Aufenthalts an einer Partneruniversität absolvieren, werden im Studienblatt mit Note sowie Anzahl ECTS-Punkte aufgeführt und fliessen in den Durchschnitt mit ein.
Eine auswärtige Lehrveranstaltung ist an das Studium der Volkswirtschaft an der Universität Bern anrechenbar, wenn es sich dabei eindeutig um eine volkswirtschaftliche Veranstaltung handelt und sie sich in Form und Inhalt genügend von den Veranstaltungen unterscheidet, welche in Bern bereits absolviert wurden. Es werden nur bestandene Kurse angerechnet. Es muss ein genügender Leistungsnachweis vorliegen. Studienleistungen aus Sprachkursen werden nicht angerechnet.
Die Anzahl der ECTS-Punkte, die aus auswärtigen Studienleistungen angerechnet werden können, ist nach oben begrenzt. Im Departement VWL sind dies 30 ECTS-Punkte im Major VWL bzw. 50% der zu erbingenden ECTS-Punkte im Minor VWL. Beachten Sie, dass sowohl im Bachelor- wie auch im Masterstudium insgesamt maximal 30 ECTS-Punkte aus auswärtigen Studienleistungen an die Studienprogramme der WISO-Fakultät angerechnet werden können.

Anrechnung

Auf dem Dekanat der WiSo-Fakultät ist das Formular „Anrechnung auswärtiger Leistungen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern“ erhältlich (Download).
Veranstaltungen, welche während des Aufenthalts an einer Partneruniversität absolviert worden sind und welche nun in Bern angerechnet werden sollen, sind auf diesem Formular aufzuführen.
Das Formular ist anschliessend zusammen mit kurzen Vorlesungsbeschrieben, einer Kopie der Notenmeldung, sowie einer erläuterten Notenskala der Partneruniversität an Professor Emons zur Genehmigung und Unterschrift zu zusenden.
Das Originalformular wird an das Dekanat überstellt. Die Studierenden erhalten eine Kopie zugeschickt.
Der Anrechungsprozess ist abgeschlossen, d.h. die Leistungen werden in das Studienblatt eingetragen, nachdem die Originalnotenmeldung der Partneruniversität vom Studierenden auf dem Dekanat vorgewiesen worden ist. 

Umrechnung

Die Umrechnung der so genannten ECTS-Grades von europäischen Partneruniversitäten in Berner Noten geschieht wie folgt:

Umrechnungstabelle
  Berner Note
ECTS-Grade 
A - ausgezeichnet 
5.5  B - sehr gut 
C - gut 
4.5  D - befriedigend 
E - genügend 
3, 2, 1
F - ungenügend

Für Informationen bezüglich Umrechnung von Noten und Kreditpunkten nicht-europäischer Parnteruniversitäten wenden Sie sich an den Fachkoordinator des Departements VWL.