Anrechnung Praktika

Symbolbild Praktikum

Ablauf von der Anmeldung bis zum Abschluss des Praktikums:

Die Anmeldung erfolgt vor Praktikumsbeginn mit dem entsprechenden Formular Formular VWL Praktika.pdf (PDF, 20KB) bei dem Departmentsekretariat VWL.

Achtung: Ohne rechtzeitige Anmeldung des Praktikums kann keine Anrechnung erfolgen!!

Beizufügen sind:

  • Notenblatt des Einführungsstudiums
  • Kurzbeschrieb der zu leistenden Tätigkeit

Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit des Praktikums an den VWL-Bachelor sind: 

  • Die Mindestdauer eines Praktikums umfasst 12 Wochen bei vollem Beschäftigungsgrad. Der Mindestbeschäftigungsgrad beträgt 50 Prozent unter entsprechender Verlängerung der Praktikumsdauer.
  • Die Tätigkeit weist einen klaren VWL-Bezug auf.

Der Departmentsekretariat überprüft die Angaben und Beilagen und erteilt eine schriftliche Genehmigung.
Das Praktikum wird durchgeführt.

Nach dem Praktikum muss dem Departementsekretariat ein Tätigkeitsbericht im Umfang von 2-3 Seiten mit dem folgenden Inhalt zugesendet werden:

  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Praktikumsdauer
  • Beschäftigungsgrad
  • Beschreibung der geleisteten Tätigkeit
  • Bestätigung und Unterschrift des Arbeitgebers
  • Der Bericht muss in Fliesstext verfasst werden (keine blossen Aufzählungen oder Stichworte)

Die mittels Praktikum erworbenen ECTS-Punkte werden unter der Rubrik "Praktikum"  im Studienblatt aufgeführt.

Gerne möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass ohne eine rechtzeitige Anmeldung des Praktikums keine Anrechnung erfolgen kann.